Page 11 - Festzeitschrift 2018
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GESELLIGKEITSVEREIN GERMANIA 1880 Rheindorf
GESELLIGKEITSVEREIN GERMANIA 1880 Rheindorf
Unverhofft kommt oft
Unverhofft kommt oft
Die Benennung von Ehrenmitgliedern im Rheindorfer Gesel-
ligkeitsverein obliegt satzungsgemäß ausschließlich dem Vorstand.
Die Benennung von Ehrenmitgliedern im Rheindorfer Geselligkeitsverein
Ein Privileg und eine der ganz wenigen Entscheidungen, die nicht
obliegt satzungsgemäß ausschließlich dem Vorstand. Ein Privileg und eine
demokratisch in der Mitglieder- oder Jahreshauptversammlung
der ganz wenigen Entscheidungen die nicht demokratisch in der Mitglieder‐
entschieden werden. Umso bedachter wird mit dieser Entschei-
oder Jahreshauptversammlung entschieden werden. Umso bedachter wird
dungsfreiheit umgegangen und nur sehr selten angewende
mit dieser Entscheidungsfreiheit umgegangen und nur sehr selten t.
angewendet.
Dieses „Votum im kleineren Kreis“ bietet den Vorteil einer
gewissen Geheimhaltung des Beschlusses, so dass die zur Ehren-
Dieses „Votum im kleineren Kreis“ bietet den Vorteil einer gewissen
mitgliedschaft Vorgesehenen von alldem nichts ahnen. So auch im
Geheimhaltung des Beschlusses, so dass die zur Ehrenmitgliedschaft
letzten Jahr, als gleich vier verdienten Mitgliedern die Ehrenmit-
Vorgesehenen von alldem nichts ahnen. So auch im letzten , als gleich
gliedschaft verliehen wurde.
vier verdienten Mitgliedern die Ehrenmitgliedschaft verliehen wurde.
Frank Albertz und Uwe Simon (l. u. r., jeweils außen) verliehen Hans Frietsch (2. v.l.),
Frank Albertz und Uwe Simon (l. u. r., jeweils außen) verliehen H. Frietsch (2.
Hansi Fischer, Josef Krämer und Willi Meuser (2. v.r.) die Ehrenmitgliedschaft im
v.l.), H. Fischer, J. Krämer und W. Meuser (2. v.r.) die Ehrenmitgliedschaft im
Rheindorfer Geselligkeitsverein (Foto: Anna Schilling)
Rheindorfer Geselligkeitsverein (Foto: Anna Schilling)
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